Winterdienst
vom 01.November bis 31.März für Sie da
In den Wintermonaten stellt ein fachgerechter und zuverlässiger Winterdienst eine erhebliche Erleichterung im Alltag dar. Gemäß den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden ist jeder Grundstücksanlieger verpflichtet, den angrenzenden Gehweg ab 7:00 Uhr morgens bis in die Abendstunden für den öffentlichen Verkehr schnee- und eisfrei zu halten.
Gerade für Berufstätige sowie ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger stellt diese Verpflichtung häufig eine Herausforderung dar. Wir übernehmen diese Aufgaben für Sie und sorgen für sichere, schnee- und eisfreie Flächen.
Unser Winterdienst umfasst die Schneeräumung, die Glättebekämpfung sowie die Reinigung von Außenflächen, damit Wege, Gehwege und Plätze jederzeit sicher und begehbar bleiben.
Der Winterdienst wird grundsätzlich separat angeboten und erfolgt auf Basis einer Bereitschaftspauschale mit zusätzlicher Abrechnung pro Einsatz. Eine Saisonpauschale für den Winterdienst ist ausschließlich in Kombination mit einem bestehenden Jahresvertrag für die Gehwegreinigung möglich.

In folgenden Gemeinden & Städten führen wir den Winterdienst aus:
- Verbandsgemeinde Nieder-Olm
- Saulheim
- Mainz
- Ingelheim
- Wörrstadt Gewerbegebiet
Ihre Vorteile für den Winterdienst
- Die Mitarbeiter werden geschult und jedes Jahr auf die einzelnen Touren eingewisen.
- Haftpflichtversicherung für den Winterdienst mit einer pauschalen Deckungssumme in Höhe von 3.000.000,-€
- Haftungsübernahme für den Winterdienst bei Beauftragung und Zahlung der Rechnung
- kostengünstige Festpreise bei der Beauftragung der Gehwegreinigung & Kehrdienst
- Wir reagieren zeitnah und selbständig auf Schneefall, Eisglätte und Eisregen
- Wetterbeobachtungen und Prognosen der Wetterdienste
- Für die Einsätze gibt es ausgearbeitete Räumungsplne, die ständig kontrolliert und verbessert werden.
- Winterdiensttouren sind im Regefall 3 Stunden nach Schneefall abgearbeitet.
- Kontrollfahrten an die Liegenschaften
- Bei entsprechender Wetterlage startet der Winterdienst um 3 Uhr nachts
- Spezielle Nachbarschaftstarife für mindestenst drei aneinander liegende Gehwege
- Seit 2018 erfassen wir die Winterdiensteinsätze mit Bilddokumentation und GPS als Nachweisprotokolle
Wichtiger Hinweis
Der Winterdienst kann ausschließlich bis zum 15.10. eines jeden Jahres verbindlich beauftragt werden. Hintergrund ist, dass der Winterdienst eine umfangreiche organisatorische und logistische Vorbereitung erfordert. Dazu zählen unter anderem die rechtzeitige Bestellung und Bevorratung von Streumaterial, die Personal- und Einsatzplanung, die Planung von Fahrzeugen und Geräten sowie die Erstellung von Touren-, Einsatz- und Prioritätenlisten. Nur durch diese frühzeitige Planung ist es möglich, einen zuverlässigen, schnellen und rechtssicheren Winterdienst sicherzustellen. Nach dem 15.10. eingehende Anfragen können daher leider nicht mehr berücksichtigt werden.