Gehwegreinigung - Kehrdienste - Winterdienst - Hausmeisterservice - Drohnen-Luftaufnahmen

Gehwegreinigung & Kehrdienst

Die Gehwegreinigung – insbesondere die Bürgersteigreinigung – muss in Deutschland gemäß den jeweiligen Ortssatzungen ganzjährig und in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. In der Regel ist jeder Grundstücksanlieger verpflichtet, den angrenzenden Gehweg mindestens einmal wöchentlich zu kehren. Diese Pflicht umfasst auch den unmittelbar angrenzenden Straßenbereich.

Wir übernehmen diese Aufgaben für Sie zuverlässig und effizient. Dazu gehört die gründliche Reinigung der Gehwege und Flächen sowie in den Sommermonaten die Wildkrautbeseitigung auf den entsprechenden Bereichen.

Mit einem Reinigungsvertrag können Sie die Kehrpflicht vollständig an uns übertragen. Auf Wunsch integrieren wir auch den pauschalen Winterdienst. Wir stellen sicher, dass alle vereinbarten Flächen turnusmäßig gereinigt und der anfallende Kehricht fachgerecht entsorgt wird.

Wir übernehmen die ordnungsgemäße Gehwegreinigung & Kehrdienste

Wir übernehmen die ordnungsgemäße Gehwegreinigung & Kehrdienste

  • Städte und Gemeinden übertragen den Kehrdienst per Ortssatzung auf die Grundstückseigentümer.

  • Eigentümer sind verpflichtet, Bürgersteige und Straßenanteile (z. B. Rinnsteine) in der Regel wöchentlich vorgeschrieben

  • Nach Unwettern, Baustellenverschmutzungen oder ähnlichen Ereignissen müssen sofort Reinigungsmaßnahmen erfolgen.

  • Für unsere Jahresverträge gilt: Wöchentliche, 14-tägige oder monatliche Reinigungsintervalle
  • Unkrautbeseitigung in den Sommermonaten monatlich inklusive.